Nie wieder die Kündigungsfrist verpassen
Trag dein Vertragsende ein, wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail und zeigen dir dann günstigere Tarife. Kostenlos, ohne Passwort.
Wer die Kündigungsfrist verpasst, bleibt oft länger zu teuren Preisen im Vertrag. Hier rechnest du deinen letzten Kündigungstag aus, erstellst das Kündigungsschreiben und lässt dich rechtzeitig erinnern. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Beantworte drei kurze Fragen. Der Rechner zeigt dir sofort deinen letzten Kündigungstag, wie viel Zeit dir bleibt und was gilt, wenn du die Frist schon verpasst hast.
Gib das Ende deiner Laufzeit ein, dann siehst du hier deinen letzten Kündigungstag.
Hat dein Anbieter den Strompreis erhöht, darfst du ohne Kündigungsfrist zum Tag der Preisänderung kündigen. Der Assistent prüft, ob die Erhöhung rechtzeitig angekündigt wurde, bis wann deine Kündigung ankommen muss und was dich die Erhöhung kostet.
Trag ein, ab wann der neue Preis gilt. Dann siehst du hier, bis wann du kündigen kannst.
Oft nicht. Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. In drei Fällen kündigst du besser selbst.
Gib beim Wechsel an, dass der neue Anbieter für dich kündigen soll. Er braucht Zählernummer und alten Anbieter. Achte auf die Frist: Der Auftrag muss rechtzeitig vor dem Kündigungstag erteilt sein.
Die Sonderkündigung sprichst du selbst aus, ohne Frist zum Tag der Preisänderung. Danach kannst du in Ruhe wechseln.
Kündige mit sechs Wochen Frist zum Auszug und nenne deine neue Adresse. Am neuen Wohnort schließt du einen neuen Vertrag ab.
Aus der Grundversorgung kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist. Meist zahlst du dort deutlich mehr als in einem Sondervertrag.
Was für deinen Vertrag gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen. Das Gesetz setzt Obergrenzen, die dein Anbieter nicht überschreiten darf.
| Situation | Kündigungsfrist | Was danach gilt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Vertrag seit 1.3.2022 | höchstens 1 Monat vor Ende der Laufzeit (höchstens 24 Monate) | läuft unbefristet weiter, jederzeit mit höchstens 1 Monat kündbar | § 309 Nr. 9 BGB |
| Vertrag vor März 2022 | laut Vertrag, oft 4 bis 6 Wochen, bis zu 3 Monate | Verlängerung laut Vertrag, bis zu 12 Monate | § 309 Nr. 9 BGB (alte Fassung) |
| Grundversorgung | 2 Wochen, jederzeit | keine Mindestlaufzeit | § 20 StromGVV |
| Preiserhöhung | ohne Frist zum Tag der Preisänderung | Anbieter muss mindestens 1 Monat vorher informieren | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Umzug | 6 Wochen, zum Auszug oder später | entfällt, wenn der Anbieter dich zu gleichen Bedingungen weiter beliefert | § 41b Abs. 5 EnWG |
Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze. Für die Frist zählt der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.
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Schau in deine Vertragsbestätigung oder Jahresrechnung: Wann endet die Mindestlaufzeit oder Preisgarantie, und welche Kündigungsfrist gilt? Der Rechner oben zeigt dir den letzten Kündigungstag.
Vergleiche die Tarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch. Achte auf Preisgarantie, Laufzeit und darauf, ob ein Bonus nur im ersten Jahr gilt.
Beim Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Anbieter für dich. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug kündigst du selbst, am besten mit unserer Vorlage.
Dein bisheriger Anbieter muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. Notiere am Wechseltag den Zählerstand für die Schlussrechnung.
Der Strom-Vertragswecker erinnert dich per E-Mail rechtzeitig vor dem Kündigungstag, mit aktuellem Preisvergleich für deinen Ort.
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