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Nie wieder die Kündigungsfrist verpassen

Trag dein Vertragsende ein, wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail und zeigen dir dann günstigere Tarife. Kostenlos, ohne Passwort.

Stromvertrag kündigenFristen-Rechner, Vorlage, Sonderkündigung
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Stromvertrag kündigen: Frist berechnen, Kündigung schreiben, rechtzeitig wechseln

Wer die Kündigungsfrist verpasst, bleibt oft länger zu teuren Preisen im Vertrag. Hier rechnest du deinen letzten Kündigungstag aus, erstellst das Kündigungsschreiben und lässt dich rechtzeitig erinnern. Kostenlos und ohne Anmeldung.

  • Rechtsstand Oktober 2026
  • Lesezeit ca. 6 Minuten

Die wichtigsten Fristen

Verträge seit 1.3.2022
höchstens 1 Monat vor Laufzeitende, danach monatlich kündbar
Grundversorgung
jederzeit mit 2 Wochen Frist
Preiserhöhung
ohne Frist zum Tag der Preisänderung · prüfen
Umzug
6 Wochen Frist, mit neuer Adresse

Kündigungsfrist-Rechner: Bis wann musst du kündigen?

Beantworte drei kurze Fragen. Der Rechner zeigt dir sofort deinen letzten Kündigungstag, wie viel Zeit dir bleibt und was gilt, wenn du die Frist schon verpasst hast.

1. Welche Art Vertrag hast du?
2. Wann hast du den Vertrag abgeschlossen?
3. Wann endet die Laufzeit?

Steht in der Vertragsbestätigung oder auf der Jahresrechnung, oft unter „Vertragslaufzeit“, „Preisgarantie bis“ oder „Kündigungsfrist“.

Gib das Ende deiner Laufzeit ein, dann siehst du hier deinen letzten Kündigungstag.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Bis wann kannst du kündigen?

Hat dein Anbieter den Strompreis erhöht, darfst du ohne Kündigungsfrist zum Tag der Preisänderung kündigen. Der Assistent prüft, ob die Erhöhung rechtzeitig angekündigt wurde, bis wann deine Kündigung ankommen muss und was dich die Erhöhung kostet.

Die Preise stehen im Schreiben deines Anbieters, meist als „Arbeitspreis alt/neu“ in Cent pro Kilowattstunde (brutto).

Trag ein, ab wann der neue Preis gilt. Dann siehst du hier, bis wann du kündigen kannst.

Musst du selbst kündigen?

Oft nicht. Beim normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. In drei Fällen kündigst du besser selbst.

Wechsel

Neuer Anbieter kündigt

Gib beim Wechsel an, dass der neue Anbieter für dich kündigen soll. Er braucht Zählernummer und alten Anbieter. Achte auf die Frist: Der Auftrag muss rechtzeitig vor dem Kündigungstag erteilt sein.

Preiserhöhung

Selbst kündigen

Die Sonderkündigung sprichst du selbst aus, ohne Frist zum Tag der Preisänderung. Danach kannst du in Ruhe wechseln.

Umzug

Selbst kündigen

Kündige mit sechs Wochen Frist zum Auszug und nenne deine neue Adresse. Am neuen Wohnort schließt du einen neuen Vertrag ab.

Grundversorgung

Jederzeit raus

Aus der Grundversorgung kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist. Meist zahlst du dort deutlich mehr als in einem Sondervertrag.

Kündigungsfristen beim Stromvertrag im Überblick

Was für deinen Vertrag gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen. Das Gesetz setzt Obergrenzen, die dein Anbieter nicht überschreiten darf.

SituationKündigungsfristWas danach giltGrundlage
Vertrag seit 1.3.2022höchstens 1 Monat vor Ende der Laufzeit (höchstens 24 Monate)läuft unbefristet weiter, jederzeit mit höchstens 1 Monat kündbar§ 309 Nr. 9 BGB
Vertrag vor März 2022laut Vertrag, oft 4 bis 6 Wochen, bis zu 3 MonateVerlängerung laut Vertrag, bis zu 12 Monate§ 309 Nr. 9 BGB (alte Fassung)
Grundversorgung2 Wochen, jederzeitkeine Mindestlaufzeit§ 20 StromGVV
Preiserhöhungohne Frist zum Tag der PreisänderungAnbieter muss mindestens 1 Monat vorher informieren§ 41 Abs. 5 EnWG
Umzug6 Wochen, zum Auszug oder späterentfällt, wenn der Anbieter dich zu gleichen Bedingungen weiter beliefert§ 41b Abs. 5 EnWG

Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze. Für die Frist zählt der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.

Kündigungsschreiben für den Stromvertrag: kostenlose Vorlage

Fülle die Felder aus, der Text entsteht direkt daneben. Kopieren, ausdrucken oder als E-Mail öffnen. Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen.

Grund der Kündigung
Als E-Mail öffnen

Stromvertrag kündigen in vier Schritten

  1. 1

    Kündigungsfrist prüfen

    Schau in deine Vertragsbestätigung oder Jahresrechnung: Wann endet die Mindestlaufzeit oder Preisgarantie, und welche Kündigungsfrist gilt? Der Rechner oben zeigt dir den letzten Kündigungstag.

  2. 2

    Tarife vergleichen

    Vergleiche die Tarife für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch. Achte auf Preisgarantie, Laufzeit und darauf, ob ein Bonus nur im ersten Jahr gilt.

  3. 3

    Wechsel beauftragen oder selbst kündigen

    Beim Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Anbieter für dich. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug kündigst du selbst, am besten mit unserer Vorlage.

  4. 4

    Bestätigung prüfen

    Dein bisheriger Anbieter muss die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen. Notiere am Wechseltag den Zählerstand für die Schlussrechnung.

Nie wieder die Kündigungsfrist verpassen

Der Strom-Vertragswecker erinnert dich per E-Mail rechtzeitig vor dem Kündigungstag, mit aktuellem Preisvergleich für deinen Ort.

Vertragswecker stellen

Häufige Fragen zum Kündigen des Stromvertrags

Wie kündige ich meinen Stromvertrag?
In Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail, unter Angabe von Name, Lieferadresse, Kunden- und Zählernummer. Eine Unterschrift ist bei Textform nicht nötig. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung meist für dich.
Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Stromvertrag?
Das steht in deinem Vertrag. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat vor Ende der Laufzeit betragen. In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Verlängert sich mein Stromvertrag automatisch?
Ja, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Verträge seit dem 1. März 2022 laufen dann auf unbestimmte Zeit weiter und sind jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Ältere Verträge können sich noch um bis zu ein Jahr verlängern.
Kann ich bei einer Preiserhöhung kündigen?
Ja. Der Anbieter muss dir eine Preiserhöhung mindestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Diese Sonderkündigung musst du selbst aussprechen.
Was gilt bei einem Umzug?
Bei einem Wohnsitzwechsel darfst du außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Auszug oder später. Gib dabei deine neue Adresse an. Bietet dir der Anbieter binnen zwei Wochen an, dich zu gleichen Bedingungen an der neuen Adresse zu beliefern, entfällt das Kündigungsrecht.
Kann der Strom beim Wechsel ausfallen?
Nein. Der Strom kommt weiter über das Netz deines örtlichen Netzbetreibers. Sollte es beim Wechsel eine Lücke geben, beliefert dich automatisch der Grundversorger.
Muss mein Anbieter die Kündigung bestätigen?
Ja. Der Anbieter muss dir die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen. Bekommst du keine Bestätigung, frag nach und bewahre einen Nachweis über den Versand auf.
Wann sollte ich kündigen?
Am besten einige Wochen vor dem letzten Kündigungstag, damit du in Ruhe vergleichen kannst und die Kündigung sicher rechtzeitig ankommt. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum. Der Strom-Vertragswecker erinnert dich rechtzeitig.

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